Donnerstag, 18. Oktober 2012

Christopher Posch vs: Der Wender Runde 2




Vor wenigen Wochen strahlte RTL eine Folge von “Christopher Posch – Ich kämpfe für Ihr Recht” aus, in der es um den Streit zwischen Fank Wendler gegen Michael Wendler ging. Frank Wendler hat gegen Michael Wendler geklagt, da Frank Wendler schon lange vor der “Karriere” von Michael Wendler den Namen “Der Wendler” patentiert hat.

Leider folgte das Gericht seinem Antrag nicht und " der Wendler" darf weiterhin der Wendler heißen und Frank der im richtigen Leben wirklich Wendler heißt nicht wie sein Konkurrent Michael der eigentlich auf den Namen  Michael Skowronek hört schaute in die Röhre.

Künstler aus rechtlichen Gründen unkenntlich gemacht ;) Ich will ja nicht auch noch verklagt werden.. :) 

Nun trafen sich beide erneut vor Gericht. 

Die beiden weiblichen Fans des sogenannten "König des Schlagers" 



Mutter Sylvia Simbeck nebst Tochter Nadine wollten auf Mallorca ein Michael Wendler Fancafe eröffnen sowie es schon Daniela Katzenberger oder auch Jürgen Drews vor ihnen getan haben. 


Wendler zeigte sich erfreut von der Idee und schloss mit ihnen einen Vorvertrag. Bedingung: Die Simbecks sollten eine Vorauszahlung in Höhe von 100 000 Euro an Wendler machen.
Doch nachdem die Fans die erste Rate von 39 270 Euro bezahlt hatten, folgte die Ernüchterung: Sie durften den Namen „Michael Wendler“ nicht einmal im Namenszug des Cafés verwenden und auch keine Fan-Artikel verkaufen.
Wendlers Argument: Er besäße die Nutzungsrechte an seinem Namen für Merchandising-Artikel nicht – und das wäre auch nie Vorvertragsgegenstand gewesen.
Schlagerstar Jürgen Drews (67), von dem es ebenfalls ein Fan-Café auf Mallorca gibt, zeigte sich fassunglos über das Verhalten seines Kollegen: „Das geht gar nicht. Das kannst du dir unserem Business nicht leisten.“
Die Simbecks fühlten sich von Michael Wendler hintergangen, wollten ihr Geld zurück. Der weigerte sich, wollte stattdessen die gesamten 100 000 Euro kassieren. Posch reichte im Namen seiner Mandantinnen Klage ein.
Mit Erfolg: Die beiden Frauen bekommen ihr Geld wieder und müssen dem Schlagerstar auch nicht noch mehr zahlen. Der Vorvertrag sei ungültig gewesen, urteilte das Gericht.
Doch damit nicht genug: Nach der Sendung ging es erst richtig los und sein Facebook Profil wurde übersät mit Empörungen von aufgebrachten Fans oder auch Gegnern vom Wendler. 
Zuerst bemühte man sich noch,diese von der Seite zu entfernen,doch als sie nicht mehr Herr der Lage waren,entschloss man sich die Seite komplett aus dem Netz zu nehmen.. 
Schnell wuchsen auch die Anzahl der Anti-Fanseiten wie z.B 
oder auch : 
und es kommen sicherlich noch einige mehr dazu.. 
Ich persönlich muss sagen,das ich einige seiner Lieder nicht schlecht finde,ihn aber als Mensch nicht verstehen kann und sein Handeln verurteile. 
Jeder "Star" sollte im Kopf behalten,das die Fans es waren,die aus ihnen den Star gemacht haben.
Ohne Fans sind sie gar nichts. 
Wie heißt es immer so schön: Hochmut kommt oft vor 

dem Fall 
und so wünsche ich dem großkotzigen Michael Wendler das er fällt und zwar ganz tief... 
Sein Management kündigte bereits an gegen das Urteil Berufung einzulegen,doch TV Anwalt Christopher Posch sieht dem ganzen gelassen entgegen und geht davon aus,das das die nächst höhere Instanz das Urteil bestätigen wird. 
Wir dürfen also gespannt sein,ob es eine 3. Runde Posch vs Wendler geben wird. 






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